Am 19.August 2017 ist die "Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)" in Kraft getreten. Verdunstungskühltürme unterliegen der allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht. Betreiber solcher Anlagen sind zur Meldung, Überprüfung und jederzeit verfügbaren Betriebsdokumentation inkl. einer Anlagen- und Verfahrens-Gefährdungsbeurteilung
verpflichtet.
Wir führen für Sie diese Gefährdungsbeurteilung durch und beraten Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.